Das System ist eine vollständige Maschine im Sinne der EU-Maschinenrichtlinie und ist mit einer CE-Kennzeichnung versehen.
Eine Kennzeichnung eines explosionsgefährdeten Bereiches (Ex-Zone) ist bei der Anlage nicht erforderlich.
Unsere Anlagen sind vom TÜV zertifiziert und mit einem GS-Zeichen versehen.
Die Geräuschemissionen liegen deutlich unter 50 dB(A). Daher sind keine zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen erforderlich.
In der Regel ist eine Änderungsanzeige nach §15 BImSchG erforderlich. Die zuständige Behörde prüft, ob die Änderung genehmigungspflichtig ist.
Der Reverion-Anlagencontainer ist mit Transportösen ausgestattet und kann daher schnell demontiert werden. Je nach Einschätzung Ihrer Behörde ist daher eine Baugenehmigung nicht erforderlich.
Die genauen Anforderungen an das Genehmigungsverfahren hängen von Ihrer Gemeinde ab. Wir empfehlen, so früh wie möglich mit der Behörde Kontakt aufzunehmen und unterstützen Sie mit den notwendigen technischen Unterlagen.
Im Gegensatz zu einem herkömmlichen BHKW enthalten die Abgase der Anlage keine emissionsrechtlich bedenklichen Stoffe nach TA Luft.
Die Anlage emittiert keine wassergefährdenden Stoffe im Sinne des WHG.
Die Adsorber der Gasaufbereitung enthalten den aus dem Biogas abgetrennten Schwefel und können an geeignete Entsorgungsunternehmen abgegeben werden.