Das System ist eine vollständige Maschine im Sinne der EU-Maschinenrichtlinie und ist mit einer CE-Kennzeichnung versehen. In der Anlage befindet sich ein Druckgerät, das gemäß den Anforderungen der Druckgeräterichtlinie in Verkehr gebracht wird. Das Druckgerät ist nicht erlaubnispflichtig, eine Prüfung vor Inbetriebnahme ist erforderlich.
An der Abblaseleitung der Anlage und im Bereich der Gasbündel befinden sich jeweils eine, räumlich stark eingegrenzte, EX-Zone 2.
In der Regel ist eine Änderungsanzeige nach §15 BImSchG erforderlich. Die zuständige Behörde prüft, ob die Änderung genehmigungspflichtig ist.
Der Reverion-Anlagencontainer ist mit Transportösen ausgestattet und kann daher schnell demontiert werden. Je nach Einschätzung der lokalen Behörden ist daher eine Baugenehmigung nicht erforderlich.
Die genauen Anforderungen an das Genehmigungsverfahren hängen von der lokalen Gemeinde ab. Wir empfehlen, so früh wie möglich mit der Behörde Kontakt aufzunehmen und unterstützen Sie mit den notwendigen technischen Unterlagen.
Im Gegensatz zu einem herkömmlichen BHKW enthalten die Abgase der Anlage keine emissionsrechtlich bedenklichen Stoffe nach TA Luft.
Die Anlage emittiert keine wassergefährdenden Stoffe im Sinne des WHG.
Die Adsorber der Gasaufbereitung enthalten den aus dem Biogas abgetrennten Schwefel und können an geeignete Entsorgungsunternehmen abgegeben werden.